Heute bei der Briefwahl mal wieder daran gedacht:
--
Auslöser war eine Onlinestrafanzeige, die nach der ARD-Sendung "Günther Jauch" gestellt wurde, sagte Frombach. Di Lorenzo hatte am Sonntag in der Talkshow zugegeben, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hat - einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Hamburger Grundschule. Doppelstaatler dürfen nach dem Europawahlgesetz aber nur in einem EU-Land wählen.
--
Auch heute die gleichen Fragen:
- Hat nicht bewusst, dass man nur 1 x wählen darf?
- Wollte er sich ein Späßchen machen und noch ein wenig damit kokettieren?
- Ohne Not herumerzählt. Niemand hätte davon erfahren: War ihm nicht bewusst, dass das Doppelt-Wählen strafbar ist?
--
Die Auflösung des Rätsels, so man dieser Auflösung glaubt, lieft vor:
--
"Mir tut das aufrichtig leid", sagte di Lorenzo der "Bild"-Zeitung - und fügte an: "Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf. Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung von Günther Jauch erzählt."
--
Was sagt das über einen Chefredakteur aus, wenn er diese Basics nicht kennt? Man kann sie im Grunde genommen -- nun ja, erschließen aus dem, was sonst gilt. ONE man, ONE vote.
--
19.11.2014 -- ... Nun wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, der dpa am Dienstagabend sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Hamburger Abendblatts. | Das Verfahren sei wegen geringer Schuld und gegen eine „namhafte“ finanzielle Auflage vorläufig beendet worden. Die Höhe der Zahlung, die der Zeit-Chefredakteur leisten muss, wollte sie nicht nennen. Sobald die Auflage bezahlt sei, werde das Verfahren endgültig eingestellt. (taz.de)
19.11.2014 -- ... Nun wurde das Verfahren vorläufig eingestellt, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, der dpa am Dienstagabend sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht des Hamburger Abendblatts. | Das Verfahren sei wegen geringer Schuld und gegen eine „namhafte“ finanzielle Auflage vorläufig beendet worden. Die Höhe der Zahlung, die der Zeit-Chefredakteur leisten muss, wollte sie nicht nennen. Sobald die Auflage bezahlt sei, werde das Verfahren endgültig eingestellt. (taz.de)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen