Donnerstag, 23. Mai 2019

"... ob der Teufel mit ihm spreche ..."

Wo stand das nur?

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Vor Gericht äußert sich der Schutzsuchende zur Tat nicht, erzählte aber von einem Nackt-Video, das er von sich selbst gedreht habe und das die Mutter des Jungen gesehen haben soll. Es gehe jedoch nicht, dass eine Frau einen Muslim nackt sieht. Das müsse mit dem Tode bestraft werden, so K. zum Richter. Die Frage des Richters, ob der Teufel mit ihm spreche, bejahte der Angeklagte.

Die flüchtlingsaffine Mutter des Jungen gibt an, dass ihr Kind nach der Tat wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht mehr die Schule besuchen könne. Es sei ihr unverständlich, wieso Abdulrahman das getan habe. Sie habe ihm doch immer geholfen, so die Klage. Das Urteil wird am 6. Juni erwartet. (SB) (journalistenwatch.com)

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"Die flüchtlingsaffine Mutter ..." Hm. Schöne Bezeichnung. Frage wre: Ist jetzt immer noch "affin" in der Hinsicht?

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