Samstag, 28. Mai 2011

Der Osnabrücker Fall

Man muss nur googeln und kommt mit Blick auf den Osnabrücker "Fall" auf Transnationales -- in Österreich:


Wie wenig das Rechtsempfinden vieler Normalbürger mit der tatsächlichen Rechtssprechung der Justiz zu tun hat, zeigt derzeit ein schockierendes Urteil im deutschen Osnabrück. Ein arbeitsloser und integrationsunwilliger Moslem hatte 2006 im Alter von 21 Jahren ein 11jähriges, aus der Verwandtschaft entführtes Mädchen zum Geschlechtsverkehr gezwungen, weil sich das Kind zuvor mehrfach weigerte, mit ihrem künftigen Bräutigam den Beischlaf zu praktizieren.

Weil die „muslimische Tradition“ im Gerichtssaal überzeugte, wurde ein Kindesvergewaltiger nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Das Besondere ist am Ende, dass da Prozesse der Meinungsbildung im Gang sind. Und natürlich darf man fragen, ob da nicht justiziabel dahintersteht: 'Solang die in ihrem Milieu bleiben, ist das alles nicht ganz so schlimm.'

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