Dienstag, 9. Juli 2019

Die strafrechtliche Betrachtung

Die Sprache der Juristen, eine Nebelbank!

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Für die strafrechtliche Betrachtung ist es irrelevant, dass es sich bei den mutmaßlichen Tätern um bulgarische Staatsbürger handelt. Nach EU-Recht können straffällige EU-Ausländer auch nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden. Allgemein darf ein Mitgliedstaat EU-Bürger "nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit" ausweisen. Haben sie bereits mindestens zehn Jahre im Aufnahmestaat verbracht, ist eine Aufenthaltsbeendigung sogar nur aus "zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit" möglich.

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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muelheim-an-der-ruhr-was-zu-der-mutmasslichen-vergewaltigung-bekannt-ist-a-1276281.html

Mülheim an der Ruhr: Was zu der mutmaßlichen Vergewaltigung bekannt ist - SPIEGEL ONLINE
Das Bedürfnis nach Ausgrenzung ist Studien zufolge bei Jugendlichen besonders ausgeprägt, solange sie eine Phase der Identitätsfindung durchlaufen. Die Täter betrachten das Opfer in diesen Fällen als ein von der Gruppe ausgeschlossenes Objekt, dem sie keine Gefühle entgegenbringen. Dadurch werde ihre eigene Hemmschwelle zur Tatausführung herabgesetzt. Auch fühlen sich Täter in der Gruppe weniger für eine Tat verantwortlich. (Lesen Sie hier ein Interview zu Kindern als Täter.)

bbr/muk/hip/dpa

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https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-zehnjaehriger-vergewaltigt-zehnjaehrigen-taetertherapeut-ueber-fall-a-1226301.html

Auf einer Klassenfahrt in der Uckermark sollen ein Viertklässler und zwei Mittäter einen zehnjährigen Mitschüler missbraucht haben. Die Berliner Senatsschulverwaltung bestätigte Medienberichte, denen zufolge zwei Elfjährige den Jungen festhielten, während ein Zehnjähriger ihn vergewaltigte. Die Täter, die aus Afghanistan und Syrien stammen sollen, mussten die Berliner Schule verlassen. Das Opfer befindet sich in der Obhut seiner Eltern.

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