Freitag, 14. Juli 2006

Volksempfindungsrecht

Weil ich gerade bei den Sexualpsychopathen war: Hin und wieder sind abstrakte Diskussionen um die Rechtsgüter und das Vorgehen der Gerichte, überhaupt der ganzen Welt der Gerichtsbarkeit von Interesse. Im Falle des Herrn Meives aus Rotenburg, so haben wir vor längerer Zeit aus der FAZ erfahren, könne die Strafe "nicht im oberen Bereich liegen". Will sagen: Der könne, wegen Zusammenarbeit mit dem Gericht, dem video-dokumentierten Einverständnis seines Opfers, usw. nicht allzu hart bestraft werden. Das war recht klar.

Aber das gesunde Volksempfinden, das unter echten JuristInnen ja nicht so, sondern das Empfinden der "recht und billig Denkenden" oder so ähnlich genannt zu werden pflegt, dieses Empfinden hatte rechtsintiuitiv das Gefühl, daß da zu wenig Strafe mit dem ersten Prozeß rumgekommen ist. Es mußte ja auch erst mal wieder nachgedacht werden. Denn Kannibalen wie Fritz Haarmann hatten wir schon. Aber daß vom Täter formell die Zustimmung des Opfers eingeholt worden ist -- das ist offenbar neu.

Also -- neu verhandelt und mit feiner Neuinterpretation der Dinge das Urteil dem Empfinden angeglichen. So geht das. Und natürlich: die Sache ist mit der Neubewertung noch nicht zu Ende.

Und niederländisch ausgedrückt ist alles ohnehin viel netter und einfühlsamer:

"De Duitse kanibaal, Armin Meives, is geestelijk gezond verklaard, is de filmrechten van zijn verhaal al gevraagd, het stond in de krant en bij Planet. Vroeger werden kanibalen waarschijnlijk ook niet als geestelijk zieken beschouwd, wel primitief, maar in deze tijd is het toch verre van normaal???"


Ach, und noch eine persönliche Anmerkung: Ich kannte mal eine vollkommen durchgeknallte Person mit höchst eigenartigen alltäglichen Verhaltensweisen, aber gutem 1. und 2. juristischen Staatsexamen. Diese Person arbeitet heute in einem -- ich sage nicht in welchem -- Justizministerium. Wenn ich gut drauf bin, sage ich zu Fällen wie diesem: Unser Rechtssystem sei eben so stark, daß es persönliche Defizite absorbieren und den fehlbaren Menschen über sich selbst hinausheben kann auf die Stufe der 'objektiven juristischen Instanz'. Wenn ich nicht ganz so gut drauf bin, sage ich, daß das, das, die soeben vorgetragene Annahme, ziemlicher Quatsch ist und daß unser Rechtssystem bis hinein in die Köpfe seiner Vertreter durchzogen ist von Schlieren eben jenes Wahnsinns, den es tagtäglich zu verhandeln gilt.

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