Mittwoch, 19. März 2014

Die Edathy-Affäre und die juristische Logik

Wenn ich es recht sehe, hat Edathy dieses Argument von Heribert Prantl direkt in sein SPIEGEL-Interview eingebaut. Und ich dachte schon, es sei von ihm. Anyway. Die Frage ist nur, ob dieses Argument sinnvoll und korrekt ist.

"... Das hat Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung heute [16. Feb. 2014] so kommentiert, dass Ermittlungen deswegen eingeleitet wurden um einen Anfangsverdacht zu schaffen, der bei Beginn der Ermittlungen nicht vorlag und also keine Durchsuchung gerechtfertigt hätte. Als Beispiel führte er an: Bei jemandem der sehr viel Alkohol bestellt wird auch nicht mit der Begründung durchsucht, er habe möglicherweise auch Heroin bestellt." (Wikipedia)

Also nun wollen wir die Sache mal genauer betrachten: Alkohol und Heroin sind chemisch, in ihrer Wirkung (nehme ich mal an) und in ihrer historisch gewordenen Beurteilung sehr deutlich unterschieden. Es gibt keine Grenzen, die da fließend wären. (Nun ja, die möglichen Kalauer sehe ich auch, aber das halte ich mal aus.) Bei Nacktbildern < > Pornobildern ist das aber anders. Es gibt keine klaren, messbaren Unterschiede.* Und darum werden die meisten Menschen (a) die Schlussfolgerung mit dem Alkohl für Nonsense erklären, (b) die mit den Nackt- / Pornobildern aber nicht.

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|* Im juristischen Denken vielleicht schon, aber das ist eher ein schwerwiegendes Problem des legalistisch-juristischen Denkens. Dass angenommen wird, überall wo juristisch ein Unterschied (nicht) gemacht wird, müsse dieser Unterschied auch  in der Realität (nicht) existieren.