Sonntag, 10. April 2011

Prantl zu Häberle: Einzelfragen 1

Worum geht es Prantl im Einzelnen?





Ich frage mich immer: Wie schaffen die Journalisten das nur! Sich so schnell in eine Sache einzuarbeiten, dass sie sich ein Urteil nicht nur erlauben können, sondern das Urteil dann auch noch so überzeugt und überzeugend rüberbringen?

"In den sechziger Jahren war er [Häberle] das Wunderkind des Rechts, in den siebziger Jahren der Superstar der deutschen Staatsrechtswissenschaft: Seine Dissertation über die 'Wesens- gehaltsgarantie des Artikels 19 Absatz 2 Grundgesetz' war, wie man heute sagen würde, ein Hammer. Seine Habilitationsschrift über 'Öffentliches Interesse als juristisches Problem' gilt als Offenbarung."

Prantl ist Jurist, und er war, wenn man der Wikipedia glauben darf, Anwalt, Richter und Staatsanwalt -- in der Reihenfolge? --, und er hat 1982 eine Dissertation geschrieben: 'Die journalistische Information zwischen Ausschlussrecht und Gemeinfreiheit.' Wenn er da nicht selbst von Häberle und dessen Ruf gehört hat, ja dann hat er halt mit ein paar Insidern gesprochen, die ihm das mit dem Wunderkind und der Offenbarung gesteckt haben. Also, chapeau! Da, mit den Rechts- und Insiderkenntnissen, da ist der Herr Dr. iur. Prantl, wie man heut so sagt, gut aufgestellt, und das über Häberles Ruf ist offenbar fundiert und wohl formuliert.

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